Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der ESA und der EVA
Der Generaldirektor der ESA, Jean-Jacques Dordain, ist heute bei der Pariser Luft- und Raumfahrtausstellung mit der Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur, Claude-France Arnould, zusammengekommen, um eine Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichenen, die die Zusammenarbeit zwischen der ESA und der EVA regelt.
Der Abschluss dieser Verwaltungsvereinbarung folgt einer von der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, an den ESA-Generaldirektor gerichteten Einladung zur Aufnahme diesbezüglicher Verhandlungen sowie der Genehmigung der Vereinbarung durch die Räte der EU und der ESA im Mai bzw. Juni 2011.
„Ich bin überzeugt, dass ein verstärkter Dialog und eine Koordinierung zwischen Raumfahrt und Verteidigung im beiderseitigen Interesse liegt und europäische Weltraumprogramme dadurch besser zur Unterstützung des europäischen Sicherheits- und Verteidigungsbedarfs beitragen können“, erklärte Jean-Jacques Dordain. „Durch eine stärkere Kooperation zwischen der ESA und der EVA können wir die Sicherheitskomponente der Europäischen Raumfahrtpolitik gemeinsam mit anderen Akteuren der Europäischen Union weiter ausbauen.“
Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine strukturierte Beziehung und eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit zwischen der EVA und der ESA durch die Koordinierung ihrer Tätigkeiten sicherzustellen.
Die Kooperation zielt insbesondere darauf ab, den Mehrwert und den Beitrag von Raumfahrtsystemen zur Entwicklung europäischer Kapazitäten auf dem Gebiet des Krisenmanagements und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu prüfen.
„Die Unterzeichung dieser Vereinbarung wird zur Festigung unserer engen und fruchtbaren Arbeitsbeziehungen mit der Europäischen Weltraumorganisation beitragen“, so Claude-France Arnould. „Ich blicke der Prüfung weiterer Synergien zwischen dem Verteidigungsbedarf und den Aktivitäten der ESA zum Vorteil unserer jeweiligen Mitgliedstaaten erwartungsvoll entgegen.“
Aufbauend auf der Komplementarität ihrer Rollen und Aktivitäten arbeiten die ESA und die EVA bereits in einer ganzen Reihe von Fachbereichen zusammen, etwa bei Nachrichten-, Überwachungs- und Aufklärungssystemen, bei der Satellitenkommunikation zur Unterstützung unbemannter Flugsysteme (UAS), bei der Erfassung der Weltraumlage sowie bei kritischen Weltraumtechnologien.
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Hintergrundinformation
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen der ESA und der EVA sieht insbesondere eine Zusammenarbeit in folgenden Bereichen vor:
- Ermittlung von Kapazitätslücken oder Mängeln, die im Hinblick auf die nachhaltige und wirksame Umsetzung einschlägiger politischer Maßnahmen der EU mit Hilfe von Raumfahrtsystemen beseitigt werden könnten;
- Prüfung, ob ermittelte Kapazitätsanforderungen sowohl die EVA als auch die ESA betreffen und ihre Erfüllung somit auf beide aufgeteilt werden kann;
- Koordinierung forschungs-, technologie- und demonstrationsbezogener Tätigkeiten einschließlich, soweit zweckmäßig, des Zugangs zu Studienergebnissen im Einklang mit den jeweiligen Vorschriften;
- Überprüfung bestehender besonderer Programme der EVA und der ESA auf Synergien und die Untersuchung ihrer weiteren Entwicklung;
- Prüfung von Synergien und Koordinierung von Tätigkeiten zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Eigenständigkeit Europas.
Die ESA und die EVA können im Rahmen dieser Zusammenarbeit im Einklang mit ihren jeweiligen Regeln und Verfahren Durchführungsabmachungen für besondere Vorhaben schließen.
In Kürze wird für eine gemeinsame Demonstrationsmission im Bereich der Steuerung und Kontrolle unbemannter Flugsysteme (UAS) über Satelliten eine erste Durchführungsabmachung geschlossen.
Weitere gemeinsame Aktivitäten betreffen folgende Bereiche:
- Nachrichten-, Überwachungs- und Aufklärungssysteme;
- Synergien zwischen ziviler und militärischer Erdbeobachtung;
- Satellitenkommunikation;
- Erfassung der Weltraumlage;
- kritische Raumfahrttechnologien zur Gewährleistung der Eigenständigkeit Europas.